Glücksspielstaatsvertrag und MMA: Warum Kampfsport nicht auf der Whitelist steht

Die Whitelist des Glücksspielstaatsvertrags entscheidet, auf welche Sportarten in Deutschland legal gewettet werden darf. Fußball steht drauf, Tennis, Handball, Eishockey – und Stockcar-Rennen. MMA nicht. Für eine Sportart mit über 600 Millionen Fans weltweit und einer Organisation, die 1,4 Milliarden Dollar Jahresumsatz generiert, ist das ein bemerkenswerter Ausschluss. Kein technischer Fehler, kein Versehen – sondern das Ergebnis einer Regulierungsphilosophie, die bestimmte Sportarten als geeignet einstuft und andere nicht.
Für MMA-Wetter in Deutschland hat dieser Ausschluss direkte Konsequenzen: Kein lizenzierter deutscher Buchmacher darf MMA-Wetten anbieten. Wer auf UFC-Kämpfe setzen will, muss auf internationale Anbieter ausweichen – mit allen damit verbundenen Einschränkungen beim Spielerschutz, Rechtsschutz und bei der Einlagensicherung. Die Frage, warum MMA nicht auf der Whitelist steht, ist deshalb keine akademische – sie betrifft jeden, der in Deutschland auf Kampfsport wetten will.
Wie die Whitelist funktioniert: Kriterien und Mechanik
Die Whitelist ist Anhang der Sportwetten-Verordnung, die den Glücksspielstaatsvertrag konkretisiert. Sie listet alle Sportarten und Ligen auf, auf die bei deutschen Buchmachern gewettet werden darf. Aufnahme-Kriterien sind unter anderem: ein organisierter Wettkampfbetrieb mit festen Regeln, eine funktionierende Integritätsüberwachung, die Zugehörigkeit zu einem anerkannten Sportverband und die Möglichkeit, Manipulationsrisiken zu kontrollieren.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder überwacht die Einhaltung. 34 legale Sportwetten-Websites von 30 Betreibern bilden den gesamten regulierten Markt – gegenüber 382 nicht lizenzierten deutschsprachigen Plattformen, die 2024 gezählt wurden. Das Verhältnis von 1:11 zeigt, dass die Whitelist nicht nur bestimmte Sportarten ausschließt, sondern einen erheblichen Teil des Marktes in den unregulierten Bereich drängt.
Das Verfahren zur Aufnahme einer Sportart auf die Whitelist ist kein transparenter Antragsprozess. Es gibt kein Formular, das ein Sportverband ausfüllen könnte, keinen öffentlichen Zeitplan und keine klaren Benchmarks, die bei Erfüllung automatisch zur Aufnahme führen. Die Entscheidung liegt bei den Bundesländern, die den GlüStV als Staatsvertrag geschlossen haben. Änderungen erfordern Einstimmigkeit aller 16 Länder – ein politisches Nadelöhr, das selbst bei offensichtlichem Handlungsbedarf Reformprozesse auf Jahre verlangsamen kann.
Die bestehende Whitelist umfasst über 40 Sportarten – von Fußball und Basketball bis zu Sportarten wie Bogenschießen, Curling und Stockcar. Die Aufnahmelogik ist nicht immer nachvollziehbar. Manche der gelisteten Sportarten haben in Deutschland weniger Zuschauer, weniger Wettvolumen und weniger etablierte Integritätssysteme als MMA. Dass sie auf der Liste stehen und MMA nicht, ist das Ergebnis historischer Entscheidungen, nicht aktueller Risikoanalysen. Die Whitelist wurde 2021 im Zuge des GlüStV erstellt und seitdem nicht grundlegend überarbeitet. Neue Sportarten aufzunehmen erfordert denselben politischen Prozess wie eine Gesetzesänderung – Einstimmigkeit der Bundesländer, Fachgutachten, Anhörungen. Ein Aufwand, den kein Landesminister für eine Sportart betreibt, die in der deutschen Politik keine Lobby hat.
Warum MMA nicht auf der Whitelist steht: Die Argumente
Die offizielle Begründung für den Ausschluss von MMA ist nie in einem einzelnen Dokument zusammengefasst worden. Aus den verfügbaren Quellen – Sitzungsprotokolle der Länder, Stellungnahmen der GGL und Branchenkommentare – lassen sich drei Hauptargumente rekonstruieren.
Das erste Argument ist sportpolitisch: MMA hat in Deutschland keinen anerkannten Dachverband, der Mitglied im DOSB ist. Ohne diese institutionelle Anbindung fehlt aus Sicht der Regulierer ein Ansprechpartner für Integritätsfragen. Im Fußball übernimmt der DFB diese Rolle, im Tennis der DTB – für MMA gibt es kein Äquivalent, das von den deutschen Sportstrukturen als gleichwertig anerkannt wird.
Das zweite Argument betrifft die Manipulationsrisiken. MMA-Kämpfe sind Einzelsportarten mit zwei Beteiligten. Theoretisch ist die Bestechung eines einzelnen Kämpfers einfacher als die Manipulation eines Teamsports mit 22 Spielern. In der Praxis hat die UFC allerdings ein umfassendes Integritätsprogramm implementiert, das mit externen Überwachungsdienstleistern arbeitet und verdächtige Wettmuster systematisch überwacht. Ob dieses Programm den Regulierern bekannt ist oder ob es ihren Anforderungen genügt, ist unklar – öffentlich kommuniziert hat die GGL dazu nichts.
Das dritte Argument ist kulturell: MMA wird in Teilen der deutschen Sportpolitik nach wie vor als brutaler Kampfsport wahrgenommen, dessen Förderung oder Normalisierung durch Wettangebote unerwünscht sei. Dieses Argument ist inhaltlich schwach – die UFC operiert unter den Unified Rules of MMA mit strenger medizinischer Überwachung und klaren Abbruchkriterien –, aber politisch wirksam. Solange MMA in der deutschen Sportlandschaft ein Imageproblem hat, fehlt den Landesregierungen der politische Anreiz, die Whitelist zu öffnen. Die Ironie dabei: Die Whitelist enthält Sportarten wie Motorsport und Boxen, bei denen das Verletzungsrisiko mindestens vergleichbar ist. Das Argument der Brutalität ist also kein konsistentes Ausschlusskriterium – es ist ein selektiv angewandtes, das mehr über die politische Wahrnehmung aussagt als über die tatsächliche Gefährdungslage.
Die Konsequenz: Die GGL hat 2024 insgesamt 231 Verbote gegen illegale Anbieter ausgesprochen und über 1.700 Websites überprüft. Viele dieser illegalen Anbieter bieten genau die Wettmärkte an, die der regulierte Markt nicht bedient – darunter MMA. Der Ausschluss von MMA aus der Whitelist befeuert also indirekt den Schwarzmarkt, den der GlüStV eigentlich bekämpfen soll.
Der politische Prozess: Wie eine Änderung aussehen könnte
Eine Aufnahme von MMA auf die Whitelist erfordert eine Änderung der Sportwetten-Verordnung – und damit die Zustimmung aller 16 Bundesländer. In der Praxis bedeutet das: Zunächst muss ein Land oder eine Gruppe von Ländern das Thema auf die Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz setzen. Dann folgen Beratungen in den Fachministerien, eine Anhörung von Verbänden und Experten und schließlich ein Beschluss, der einstimmig sein muss.
Dieser Prozess ist selbst bei unstrittigen Themen langsam. Bei einem Thema wie MMA, das sportpolitisch kontrovers ist und keinen starken deutschen Sportverband als Fürsprecher hat, fehlt der politische Antrieb. Es gibt schlicht keinen Landesminister, der sich für MMA-Wetten einsetzt, weil der politische Ertrag minimal und das Risiko einer Negativschlagzeile real ist. Erschwerend kommt hinzu, dass MMA in Deutschland keine traditionelle Basis hat – anders als in Brasilien, den USA oder Japan, wo der Sport seit Jahrzehnten im Mainstream angekommen ist, bleibt MMA hierzulande ein Nischenthema in der öffentlichen Wahrnehmung, auch wenn die Zuschauerzahlen stetig wachsen.
Ronald Benter, Vorstand der GGL, fasste die Grundhaltung der Behörde 2024 zusammen: Das Jahr habe vielfältige Herausforderungen gebracht, aber man habe gezeigt, dass man die Strukturen und die Expertise habe, um diese aktiv zu gestalten. Die Formulierung ist diplomatisch – und typisch für die Kommunikation der GGL: Sie beschreibt die bestehende Regulierung als funktionierend, ohne auf die strukturellen Lücken einzugehen, die der Whitelist-Mechanismus erzeugt.
Die realistischste Perspektive für eine Whitelist-Öffnung liegt in der bevorstehenden GlüStV-Evaluierung, die bis Ende 2026 abgeschlossen sein soll. Im Rahmen dieser Evaluierung werden alle Aspekte des Staatsvertrags überprüft – auch die Whitelist und ihre Zusammensetzung. Ob MMA dabei thematisiert wird, hängt davon ab, ob die Branche und die Öffentlichkeit genug Druck erzeugen, um das Thema auf die politische Agenda zu heben. Der Ausgang ist offen – aber die Evaluierung ist das erste reale Zeitfenster, in dem eine Änderung möglich wäre.
Von Experten geprüft: Laura Seidel
